Omans & Sons Charity Association
Herr Hamidu
Mansaray
Gsellstrasse 13
9015 St. Gallen
Telefon:+4171 534 15 07
Natel: +4178 898 47 74
www.omansandsons.ibbo.ch
hamidomas@yahoo.com
Bankverbindung:
Omans & Sons Charity Association
Post-Konto,
IBAN:
CH1009000000601447787
I NAME/SITZ& ZWECK
Art.1
Unter dem Namen Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
Art.2
Die Vereinigung bezweckt, in SERRA LEONE den Aufbau und Betrieb von
Schul- und Lehrbetrieben für Waisen- und Halbwaisen sowie
behinderten Kindern zu unterstützen und mitzuhelfen, das Projekt in
eine selbsttragende Struktur zu führen.Ebenfalls sollen
Kriegswitwen und alleinerziehende Mütter und Väter sowie Rentner
ohne Familienmitglieder mit der Herbeischaffung von Hilfsgütern
unterstützt werden.
II MITGLIEDSCHAFT
Art.3
Mitglieder der Vereinigung können natürliche und juristische
Personen sowie Handelsgesell-schaften sein. Der Vorstand
entscheidet auf Anmeldung hin über die Annahme.
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Tod
oder Ausschluss. Letzterer kann beim Vorliegen schwerwiegender
Gründe wie beispielsweise das Nichterfüllen der finanziellen
Verpflichtungen oder grobe Verletzung der Interessen der
Vereinigung. Der Vorstand be-schliesst mit Zweidrittelmehrheit der
Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder nach ordentlicher
Einberufung der Vorstandssitzung über den Ausschluss, ohne zu einer
Begründung verpflichtet zu sein.
III. MITTEL
Art.5
Die Finanzierung des Grundstück (12,2 Hektaren) und der primären
Infrastrukturen erfolgt durch die Vorstandsmitglieder.
Die Finanzierung bzw Beschaffung weiterer Infrastrukturen und
Einrichtungen sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten erfolgen
durch:
• Mitglieder
• Zuwendungen
• Beiträge von Hilfsorganisationen und Hilfsgruppen
• Verkauf von Nahrungsmitteln und Handwerk vor Ort
IV. ORGANISATION
Art. 6
Die Organe der Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION sind:
a) die Vereinsversammlung und
b) der Vorstand
Art. 7
Die Vereinsversammlung wählt den Präsidenten und allfällige
weitere Vorstandsmitglieder auf je 4 Jahre, wobei Wiederwahl
möglich ist.
Im Übrigen erfolgt die Vereinsversammlung nur, wenn ein Fünftel der
Mitglieder oder der Vorstand deren Einberufung verlangt.
Art. 8
I. Alle Mitglieder haben an der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschluss der Vereinsversammlung gleichgestellt.
II. Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, was insbesondere auch für Statutenänderungen gilt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Art9
I. Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst
II. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus.
III. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines und vertritt ihn nach aussen. Er entscheidet über alle Geschäfte alleine, sofern nicht ein Fünftel der Mitglieder gemäss Art. 7 Abs. 2 hiervor die Einberufung der Vereinsversammlung verlangen.
V. HAFTUNG
Art. 10
Für die Verbindlichkeiten der Vereinigung haftet einzig das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Vl. AUFLÖSUNG
Art. 11
I. Die Auflösung der Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION kann an einer Vereinsversammlung durch Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. wenn mehr als ein Fünftel aller Mitglieder anwesend ist.
II. Ist bei der
Auflösung Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY
ASSOCIATION Vermögen vorhanden, so ist dieses einer Körperschaft
auszuhändigen, die dieselben oder ähnliche Ziele verfolgt wie diese
Vereinigung.
Allenfalls ist damit die Kasse der neu zu gründenden Körperschaft
zu speisen.
Diese Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 27.3.12 einstimmig angenommen.