Kontakt

Omans & Sons Charity Association
Herr Hamidu Mansaray
Gsellstrasse 13
9015 St. Gallen

Telefon:+4171 534 15 07
Natel: +4178 898 47 74

www.omansandsons.ibbo.ch
hamidomas@yahoo.com

Bankverbindung:
Omans & Sons Charity Association
Post-Konto, IBAN:
CH1009000000601447787

Statuten

I NAME/SITZ& ZWECK

Art.1

Unter dem Namen Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

 

Art.2
Die Vereinigung bezweckt, in SERRA LEONE den Aufbau und Betrieb von Schul- und Lehrbetrieben für Waisen- und Halbwaisen sowie behinderten Kindern zu unterstützen und mitzuhelfen, das Projekt in eine selbsttragende Struktur zu führen.Ebenfalls sollen Kriegswitwen und alleinerziehende Mütter und Väter sowie Rentner ohne Familienmitglieder mit der Herbeischaffung von Hilfsgütern unterstützt werden.

 

II MITGLIEDSCHAFT

Art.3
Mitglieder der Vereinigung können natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesell-schaften sein. Der Vorstand entscheidet auf Anmeldung hin über die Annahme.
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder Ausschluss. Letzterer kann beim Vorliegen schwerwiegender Gründe wie beispielsweise das Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen oder grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung. Der Vorstand be-schliesst mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder nach ordentlicher Einberufung der Vorstandssitzung über den Ausschluss, ohne zu einer Begründung verpflichtet zu sein.

 

 

III. MITTEL

Art.5

Die Finanzierung des Grundstück (12,2 Hektaren) und der primären Infrastrukturen erfolgt durch die Vorstandsmitglieder.
Die Finanzierung bzw Beschaffung weiterer Infrastrukturen und Einrichtungen sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten erfolgen durch:

•     Mitglieder

•     Zuwendungen

•     Beiträge von Hilfsorganisationen und Hilfsgruppen

•     Verkauf von Nahrungsmitteln und Handwerk vor Ort

 

IV. ORGANISATION

Art. 6

Die Organe der Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION sind:

a)    die Vereinsversammlung und

b)    der Vorstand

 

Art. 7

Die Vereinsversammlung wählt den Präsidenten und allfällige weitere Vorstandsmitglieder auf je 4 Jahre, wobei Wiederwahl möglich ist.
Im Übrigen erfolgt die Vereinsversammlung nur, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Vorstand deren Einberufung verlangt.

 

Art. 8

    I.       Alle Mitglieder haben an der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschluss der Vereinsversammlung gleichgestellt.

   II.       Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, was insbesondere auch für Statutenänderungen gilt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

 

Art9

    I.       Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst

   II.       Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus.

 

 III.       Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines und vertritt ihn nach aussen. Er entscheidet über alle Geschäfte alleine, sofern nicht ein Fünftel der Mitglieder gemäss Art. 7 Abs. 2 hiervor die Einberufung der Vereinsversammlung verlangen.

 

V. HAFTUNG

Art. 10

Für die Verbindlichkeiten der Vereinigung haftet einzig das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Vl. AUFLÖSUNG

Art. 11

    I.       Die Auflösung der Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION kann an einer Vereinsversammlung durch Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. wenn mehr als ein Fünftel aller Mitglieder anwesend ist.

   II.       Ist bei der Auflösung Schweizer Vereinigung OMANS & SONS CHARITY ASSOCIATION Vermögen vorhanden, so ist dieses einer Körperschaft auszuhändigen, die dieselben oder ähnliche Ziele verfolgt wie diese Vereinigung.
Allenfalls ist damit die Kasse der neu zu gründenden Körperschaft zu speisen.

Diese Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 27.3.12 einstimmig angenommen.